Itzehoe (ots) - Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung ist bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten die Bußgeldandrohung verschärft worden. Insbesondere wer für die Durchfahrt von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen nicht Platz macht dem drohen empfindliche Bußgelder bis hin zum Fahrverbot.
Noch einmal zur Erinnerung:
Stockt der Verkehr, haben Verkehrsteilnehmer für Polizei- oder Rettungsfahrzeuge mit Einsatzfahrt eine freie Durchfahrt zum schnelleren Erreichen des Einsatzortes zu schaffen.
Darüber hinaus sind auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung für die Durchfahrt Gassen zu bilden, und zwar immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung.
Doch wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Die Polizei stellt immer wieder fest, dass viele Verkehrsteilnehmer oftmals überfordert sind, wenn Fahrzeuge mit Einsatzfahrt herannahen. Da wird dort angehalten wo man sich gerade befindet (und wenn das mitten auf einer Kreuzung ist), oder man hält an einer engen, unübersichtlichen Stelle oder in einer Kurve, anstatt eine übersichtliche, ausreichend breite Stelle am Fahrbahnrand zu wählen, so dass den Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt versperrt ist. Besonders auf Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen kommt es nach Angaben der Polizisten oftmals zu chaotischen Verhältnissen, wenn z.B. bei Rotlicht Autofahrer nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen (hier: sie haben die Möglichkeit, auch bei Rotlicht den Rettungsfahrzeugen freie Fahrt zu schaffen, z.B. beiseite zu fahren, haben dann aber auf den übrigen Verkehr zu achten).
Der Weg wird oftmals auch dann nicht frei gemacht, wenn Rettungsfahrzeuge erkennbar ihren Weg nicht fortsetzen können. Auf diese Weise kommen Polizei und Rettungsfahrzeuge später zu ihren Einsatzorten als nötig.
Wer selbst schon einmal auf die Polizei, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen gewartet hat, der weiß, was im Einzelfall schon eine Verzögerung von nur einer Minute ausmachen kann.
Derartiges Verhalten (im Gesetzestext: "einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schaffen") wird mit mindestens 200 Euro Bußgeld und bis zu einem Monat Fahrverbot geahndet.
"Rettungsgassen sind vorausschauend schon beim Entstehen eines Staus zu bilden, weil später ein Ausweichen infolge geringer Fahrzeugabstände nicht mehr möglich ist. Da der Grund für einen Stau im Vorfeld nicht sofort erkennbar ist, müssen die Abstände zum vorderen Fahrzeug so gewählt werden, dass beim Herannahen von Rettungsfahrzeugen die Gasse noch freigemacht werden kann.". (Aus: Kommentar zur StVO - Schurig - 15. Auflage).
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