Halloween – Scherze erlaubt, Straftaten nicht
30.10.2017, PP Niederbayern
Halloween – Scherze erlaubt, Straftaten nicht
NIEDERBAYERN. In der Nacht von Dienstag (31.10.2017) auf Mittwoch (01.11.2017) ist wieder Halloween. In den vergangenen Jahren kam es hierbei immer wieder zu „überzogenen Streichen“ die in polizeilichen Ermittlungen endeten.
Auch in Niederbayern hat der Brauch Einzug gehalten, dass in der Nacht vor Allerheiligen Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen und mit dem Spruch: „Süßes, sonst gibt`s Saures“ Süßigkeiten fordern. Wer nichts gibt, muss mit einem Streich rechnen. Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen hört der Spaß allerdings auf. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen.
Immer wieder wird die Polizei zu Einsätzen gerufen, bei denen Häuser und Türen mit Eiern beworfen oder mit Farbe besprüht wurden. Unabhängig von möglichen Schadensersatzansprüchen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung eine Straftat und zieht nach der Anzeigeerstattung automatisch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Halloween steht nichts entgegen, wenn die Streiche niemandem Schaden zufügen. Wenn aber dabei Personen geschädigt und Sachen vorsätzlich beschädigt werden bedeutet dies für die Beteiligten meist Ärger in Form einer Strafanzeige. Straftaten werden auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt.
Deshalb der Rat und die Bitte des Polizeipräsidiums Niederbayern an Eltern und Personensorgeberechtigte:
Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf die bestehenden rechtlichen Grenzen und die Folgen bei der Begehung von Straftaten hin Erklären Sie den Kindern, dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressestelle, PHK Johann Lankes, Tel. 09421/868-1012
Veröffentlicht am 30.10.2017 um 13.25 Uhr