Freiburg (ots) - Waldkirch: Kein Verkehrsübungsplatz - Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer Freunde oder Verwandte auf einem scheinbar günstigen Areal mit ihrem Auto Fahrübungen vollziehen lassen, obwohl diese noch keine Fahrerlaubnis haben. Das ist nicht zulässig und birgt darüber hinaus nicht unerhebliche Gefahren, da Fahrpraxis fehlt und es auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich auch andere Personen auf dem Gelände befinden, z. B. spielende Kinder. Im aktuellen Fall hat am 29.10.2017, gg. 21.30 Uhr, ein 20-jähriger Autofahrer seinem jüngeren Freund das Fahren auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Waldkirch ermöglicht, während er selbst auf dem Beifahrersitz saß. Die Polizei muss nun sowohl den Fahrer oals auch den nebendran sitzenden Halter zur Anzeige bringen. Beide haben eine Straftat begangen: Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Tipp der Polizei: Wer zur Vorbereitung auf den Führerschein gerne "private Übungsstunden" vollziehen möchte, ist gehalten, sich auf einen eigens dafür angelegten Verkehrsübungsplatz zu begeben. So einer befindet sich beispielsweise bei Breisach.
Vörstetten: Streit auf offener Straße
Am Sonntag, gegen 12.30 Uhr, kam nach derzeitigem Erkenntnisstand der Polizei ein junges Pärchen auf offener Straße in der Riedmattenstraße aneinander. Der zunächst verbale Streit vernahm einen unglücklichen Verlauf, weil die 24-jährige Frau nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei aus bislang noch nicht geklärter Ursache stürzte und sich hierdurch Verletzungen am Kopf zuzog, so dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Vorbildlich kümmerten sich Passanten um die junge Afghanin. Die Ermittlungen zum genauen Hergang dauern an.
RWK/rb/dk
Medienrückfragen bitte an:
Herrn Klose
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 882-1010
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/