Nachtrag zur Pressemitteilung „Brief mit unbekanntem Pulver bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegangen“

Freiburg (ots) - Die sichergestellte Substanz wurde mittlerweile untersucht. Es wurde dabei festgestellt, dass der Stoff biologisch unbedenklich ist. Um was es sich im Detail handelt, konnte noch nicht ermittelt werden. Nach derzeitigem Sachstand ging für Menschen, die mit dem Stoff Kontakt hatten, keine Gefahr aus. Der Inhalt des Schreibens, das sich ebenfalls im Umschlag befand, konnte aufgrund der laufenden Stoffuntersuchung noch nicht ausgewertet werden.

Der mutmaßliche Absender des Briefs wurde bereits am Vormittag vorläufig festgenommen. Der 62-jährige Mann aus Müllheim befindet sich derzeit noch in polizeilichem Gewahrsam. Für die Person wurde ein Betreuungsverfahren angeregt, weshalb voraussichtlich noch heute eine ärztliche Begutachtung erfolgen wird.

Das Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Freiburg ist mittlerweile wieder freigegeben worden. Die Feuerwehr hatte vorsorglich mit der Reinigung der betroffenen Räumlichkeiten begonnen. Eine Mitarbeiterin, die Kontakt mit dem Brief hatte, war von einem Notarzt untersucht worden. Die Straßenbahnhaltestelle, die sich vor dem Gebäude befindet, konnte während des Einsatzes nicht benutzt werden. Die weiteren Ermittlungen erfolgen durch das Polizeirevier Freiburg-Nord in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg.

Erstmeldung:

Brief mit unbekanntem Pulver bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegangen

Freiburg-Altstadt - Am Montag, 06.11.2017, ging ein Brief mit einem noch nicht näher bestimmten Pulver bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ein. Aktuell werden die Bediensteten, die mit diesem Brief in Berührung kamen, ärztlich beraten. Hinweise darauf, dass es sich bei dem Pulver um eine gefährliche Substanz handelt, liegen nach derzeitiger Einschätzung nicht vor. Dennoch werden die Maßnahmen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Nach Sicherstellung wird die Substanz ausgewertet. Die Polizei hat die Ermittlungen zum Absender aufgenommen.

jc/dk

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