Freiburg (ots) - Ablenkung im Straßenverkehr wird als Unfallursache häufig unterschätzt. Sie betrifft uns alle, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. So ist beispielsweise die Anzahl an Smartphones in den letzten Jahren rasant gestiegen, wobei die Geräte über immer vielfältiger werdende Nutzungsmöglichkeiten verfügen und auch bei der Teilnahme am Straßenverkehr genutzt werden. Der telefonierende Fahrer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Lenker mit dem Mobiltelefon in der Hand sind leider - trotz der hierdurch entstehenden, allseits bekannten Gefahren - keine seltenen Bilder im heutigen Straßenverkehr.
Das Verkehrskommissariat Waldshut-Tiengen wird verstärkt die Nutzung elektronischer Geräte überwachen und festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren.
Seit 19.10.2017 gelten gemäß der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften folgende Bußgelder als Regelsätze: Wer ein elektronisches Gerät (technikoffen) rechtswidrig beim Führen eines Fahrzeuges benutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 EUR und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kam es zu einer Gefährdung sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von mindestens 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte vor, bei einem Unfall ohne Personenschaden 200 EUR und ebenso 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Wer als Radfahrer ein solches Gerät benutzt, wird mit einem Bußgeld von 55 EUR bestraft.
Tipps für das richtige Verkehrsverhalten und weitere Hintergrundinformationen sind unter dem Link http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002_unfallursachen/ablenkung.htm abrufbar.
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