GBA: Anklage wegen des Messerattentats in einer Hamburger EDEKA-Filiale

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Oktober 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den 26-jährigen palästinensischen Volkszugehörigen Ahmad A.

wegen Mordes sowie sechsfachen versuchten Mordes und sechsfacher gefährlicher Körperverletzung erhoben (§ 211, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, §§ 22, 23, 52, 53 StGB).

Ahmad A. ist hinreichend verdächtig, am Nachmittag des 28. Juli 2017 in der Edeka-Filiale in der Fuhlsbüttler Straße 188 in Hamburg mit einem Messer einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Ihm wird zudem zur Last gelegt, sechs weitere Menschen bei dem Versuch, sie heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, zum Teil lebensgefährlich verletzt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen suchte sich der Angeschuldigte seine Opfer wahllos und stellvertretend zur Vergeltung des aus seiner Sicht Menschen islamischen Glaubens weltweit zugefügten Unrechts aus. Dabei kam es ihm darauf an, möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. Seine Taten wollte der Angeschuldigte im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und mithin als Beitrag zum weltweiten Jihad verstanden wissen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG).

Die Ermittlungen haben keine belastbaren Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung, namentlich den sogenannten Islamischen Staat, ergeben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 28. Juli 2017 entschloss sich der Angeschuldigte, wahllos deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. Anlass hierfür war seine Überzeugung, dass Muslime weltweit unterdrückt würden. Darin bestärkt wurde der Angeschuldigte durch den zu dieser Zeit eskalierenden Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. Er empfand die von israelischer Seite veranlassten Zugangsbeschränkungen zur Al-Aksa-Moschee als ungerecht und unerträglich. Auch Deutschland war für ihn hierfür mitverantwortlich. Daher sollten deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens gleichsam als Sühne sterben. Vor diesem Hintergrund wollte der Angeschuldigte seinen Beitrag zum weltweiten Jihad leisten. Ahmad A. betrat daher am Nachmittag des 28. Juli 2017 gegen 15.00 Uhr die Edeka-Filiale in der Fuhlsbüttler Straße 188 in Hamburg. Dort entnahm er aus der Auslage ein Kochmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern. Hiermit stach der Angeschuldigte seinem ersten Opfer insgesamt dreimal in den Oberkörper und einmal in den Oberschenkel. Für den Geschädigten kam der Angriff überraschend, so dass er nicht in der Lage war, sich dagegen zu wehren. Infolge der mit großer Wucht in den Oberkörper geführten Stiche verblutete der Geschädigte trotz notfallmedizinischer Behandlung noch am Tatort. Anschließend rannte der Angeschuldigte zur Fleischtheke des Einkaufsmarktes. Dort stach er auf einen weiteren Kunden ein. Auch für sein zweites Opfer kam der Angriff unerwartet. Der Geschädigte erlitt unter anderem Verletzungen im Brustbereich und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Beim Verlassen der Edeka-Filiale stach Ahmad A. auf drei weitere Menschen ein und versetzte ihnen unter anderem Stiche in den Oberkörper. Anschließend attackierte der Angeschuldigte eine vorbeifahrende Radfahrerin. Er stach von hinten über ihre Schulter hinweg in Richtung ihres Herzens. Allerdings verfehlte der Angeschuldigte die Geschädigte und traf sie lediglich mit seinem Arm hart im Brustbereich. Danach entfernte sich der Angeschuldigte aus dem Bereich der Edeka-Filiale. Auf seinem weiteren Weg versetzte er einer ihm entgegenkommenden Passantin im Vorbeigehen einen kraftvollen Stich in den Brustkorb. Auch für sie kam der Angriff des Angeschuldigten völlig überraschend.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen den Angeschuldigten geführt. In jenem Verfahren wurde der Angeschuldigte noch am Tattag vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 29. Juli 2017 in Untersuchungshaft. Am 31. Juli 2017 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen des spezifischen staatsgefährdenden Charakters der Tat und der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 65 vom 31. Juli 2017).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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