Freiburg (ots) - In den Vormittagsstunden des Donnerstag, dem 16. November 2017, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Teningen und Freiburg-Nord Kleintransporter, welche oft als Lebensmittelzulieferverkehr und in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden, auf deren Ladung und Gewichte.
Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf dem Autobahnparkplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" unter anderem zwei deutlich überladene Klein-Lastwagen festgestellt. Ein mit Isoliermaterial beladener Lastwagen aus Polen war um mehr als 1.000 kg bzw. 28 Prozent überladen. Aufgrund der deutlichen Überladung muss im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass der polnische Transportunternehmer sich hierdurch eine zusätzliche Fahrt nach Spanien einsparen wollte. An eine Weiterfahrt war deshalb nicht mehr zu denken. Da die hiermit eingesparten Transportkosten deutlich über dem im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwartenden Bußgeld liegen, wurde das Instrument des Einziehungsverfahrens von Taterträgen angewandt. In Anlehnung an der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde ein Verfallsbetrag in Höhe von 1.000,-- Euro errechnet und einbehalten.
Ein anderer Fahrzeugführer hatte keine Fahrerkarte in dem digitalen Fahrtenschreiber eingelegt, so dass keine ordnungsgemäße Lenk-u. Ruhezeitenaufzeichnung erfolgte.
Im weiteren Verlauf wurden drei Lkw in die Kontrollstelle eingewiesen, welche im dortigen Überholverbot verbotswidrig überholt hatten.
Gegen 11.45 Uhr wurde durch eine Besatzung der Bereitschaftspolizei ein in Schlangenlinien fahrender 7,5 Tonnen schwerer Lkw in die Kontrollstelle gelotst. Schon bei der Personalienfeststellung wurde festgestellt, dass der Fahrer sehr stark alkoholisiert war, weshalb er zur Dienststelle verbracht wurde. Ein vom Autobahn-Streifendienst der Verkehrspolizei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 mg/l was einem Wert von 3,24 Promille entsprechen würde. Anschließend erfolgte eine Blutentnahme. Der Führerschein wurde einbehalten und der Staatsanwaltschaft Freiburg übersandt. Der Fahrzeughalter, wurde verständigt und konnte die Fahrzeugschlüssel und den Lkw am Kontrollparkplatz übernehmen.
pv/rw
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