Warnung vor dubiosen Gewinnmitteilungen
17.11.2017, PP Niederbayern
Warnung vor dubiosen Gewinnmitteilungen
SALZWEG, LKR. PASSAU. Versand von dubiosen Gewinnmitteilungen einer spanischen Lotterie, Adressaten werden zur Angabe vertraulicher Kontodaten aufgefordert - Warnung der Kriminalpolizei Passau.
Am 10.11.17 erhielt ein 68-Jähriger aus Salzweg ein dubioses Anschreiben einer spanischen Lotteriegesellschaft „Loterias y Aquestas del Estado“. Ohne dass der Empfänger bei einem derartigen Gewinnspiel teilgenommen hatte, wurde ihm ein Gewinn von über einer Million Euro in Aussicht gestellt. Um den unverhofften Gewinn erhalten zu können, war eine Aufforderung beigefügt, persönliche Daten einschließlich Bankdaten an eine ausländische Faxnummer zu übermitteln. Der Pensionist reagierte richtig und ignorierte die Aufforderung.
Die Kriminalpolizei Passau rechnet in nächster Zeit mit weiteren Zustellungen gleichartiger Gewinnmitteilungen und warnt die Empfänger davor, in derartigen Fällen persönliche Daten zu übermitteln. In Zweifelsfällen sollten Betroffene vorab mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Variationen anwenden - so schützen Sie sich: Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (z. b. mit der Vorwahl 0900..., 0180..., 0137...). Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich dazu unverzüglich an Ihren Bankberater. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Andreas Urban, PHK, 09421/868-1015
Veröffentlicht am 17.11.17 um 07:14 Uhr