Mannheim (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde am Mittwochnachmittag Haftbefehl gegen zwei Männer im Alter von 21 und 30 Jahren erlassen. Sie stehen im dringenden Verdacht, am Dienstagabend, 21. November 2017 versucht zu haben, in ein Einfamilienhaus in Mannheim-Seckenheim einzubrechen.
Die beiden Tatverdächtigen sollen, gemeinsam mit zwei weiteren, noch flüchtigen, Mittätern, gegen 18 Uhr in ein Anwesen in der Lahrer Straße eingebrochen sein. Sie seien zunächst auf einen Balkon im ersten Obergeschoss gestiegen und sollen vergeblich versucht haben, die Balkontür aufzubrechen. Schließlich seien sie über ein eingeschlagenes Fenster in eine Wohnung im Obergeschoss eingestiegen. Diese, sowie die weiteren Wohnungen im Anwesen seien anschließend von den Tatverdächtigen nach Stehlenswertem durchsucht worden. Durch Zeugen war die Polizei verständigt worden. Polizeibeamte nahmen den 30-Jährigen noch in einer Dachgeschosswohnung fest. Sein 21-jähriger Mittäter konnte wenig später auf der Flucht in Tatortnähe angetroffen und festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen die beiden Tatverdächtigen aus Georgien, die über keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, beim Amtsgericht Mannheim Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls erwirkt. Nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim am Mittwochnachmittag wurden die Beschuldigten in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Inwiefern die Tatverdächtigen für weitere ähnlich gelagerte Straftaten in Betracht kommen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Eigentum beim Polizeipräsidium Mannheim.
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