Freiburg (ots) - Weil am Rhein: Polizei kontrolliert Betrieb von Glücksspielautomaten an religiösem Feiertag
Am Mittwochabend stattete die Polizei etlichen Gaststätten im Stadtgebiet einen Besuch ab. Anlass war die gesetzliche Regelung über den Betrieb von Glücksspielautomaten an Feiertagen. Der Buß- und Bettag ist zwar kein gesetzlicher Feiertag mehr, fällt aber als religiöser Feiertag nach wie vor unter die gesetzliche Bestimmung. Die meisten Gastwirte kannten das Verbot und hatten keine Geldspielautomaten in Betrieb. Allerdings gab es auch zwei "schwarze Schafe". In zwei Lokalen liefen wurde gezockt und die Automaten liefen. Die Ordnungshüter stellten deren Betrieb ein und zeigten die betroffenen Gastwirte an.
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