Bei Anruf: Betrug

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) - "FALSCHE POLIZEI- oder KRIMINALBEAMTE" agieren mit immer neuen Vorgehensweisen - Polizei warnt vor zwei neuen Betrugsmaschen

In jüngster Vergangenheit warnte das Polizeipräsidium Tuttlingen mehrfach vor "Falschen Polizeibeamten", die sich immer wieder Neues einfallen lassen, um an das Geld von älteren Menschen zu kommen. Leider werden die Betrüger nicht müde, neue Begehungsweisen zu kreieren.

Vor zwei neuen Maschen wollen wir hier warnen:

Bei einer dieser neuen Begehungsweisen werden jetzt die Betrugsopfer von Tätern als sogenannte "Finanzagenten" benutzt und machen sich dadurch sogar selber strafbar.

Während ein 80-jähriger bei der Polizei war, um Anzeige wegen eines falschen Polizeibeamten zu erstatten, erhielt seine daheimgebliebene Frau einen Anruf von eben diesem Betrüger. Diesem teilte sie mit, dass der Ehemann gerade bei der Polizei wäre, um Anzeige zu erstatten. Kurze Zeit später, nachdem der 80-Jährige wieder zu Hause war, klingelte erneut das Telefon und der Anrufer gab sich als der Polizeibeamte aus, bei welchem der Senior kurz zuvor Anzeige erstattet hatte. Er habe hierbei angeblich eine falsche Aussage gemacht und müsse sich nun beim Bundeskriminalamt dafür entschuldigen. Eine telefonische Erreichbarkeit des angeblich zuständigen Beamten beim BKA wurde dem Senior gleich mitgeteilt. Der erschrockene Mann rief den vermeintlichen Beamten beim BKA an, welcher ihn mittels Androhung eines Haftbefehls und anstehender Auslieferung in die Türkei dermaßen unter Druck setzte, dass der Senior eine ihm genannte fünfstellige Summe überwies.

Nach dieser Überweisung erhielt der Senior seinerseits eine größere fünfstellige Summe auf sein Konto überwiesen und wurde wiederum telefonisch von einem angeblichen Polizeibeamten aufgefordert, diese Summe weiter in die Türkei zu überweisen. Auch diesem kam der eingeschüchterte Senior aus Angst vor Konsequenzen nach. Das Tragische daran ist, dass sich der 80-jährige nun selber strafbar gemacht hat und zum sogenannte "Finanzagenten" geworden ist. Neben dem emotionalen und finanziellen Schaden, muss nun auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet werden. Als Geldwäsche bezeichnet man die Verschleierung der Herkunft von illegal erwirtschaftetem Geld. Die auf das Konto des "Finanzagenten" eingehenden Gelder stammen meistens von Opfern betrügerischer Handlungen.

Wer als "Finanzagent" mitwirkt und die Gelder an Mittäter ins Ausland überweist, stellt sich unbewusst in den Dienst der Kriminellen. Derjenige setzt sich der Gefahr aus, wegen Beihilfe zum Betrug oder zur Geldwäsche belangt zu werden und auf dem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben.

Eine weitere Begehungsweise besteht darin, dass die Betrüger sich als Mitarbeiter von Inkassobüros vorstellen und den Geschädigten telefonisch glaubhaft machen, dass diese Schulden in Höhe von mehrstelligen Eurobeträgen hätten und bereits Mahngebühren erhoben worden seien. Sollten diese Beträge nicht umgehend bezahlt werden, würde die Polizei mit dem Gerichtsvollzieher zur Wohnanschrift kommen. Kurze Zeit später meldet sich schließlich ein angeblicher Polizeibeamter beim Geschädigten und rät, den Betrag schnellstmöglich zu bezahlen, um weitere Kosten und Folgen zu vermeiden. Häufig kommt es infolge dessen zu Überweisung von Geldbeträgen an die Betrüger.

Denken Sie bitte daran:

- Die Polizei wird Anzeigenerstatter oder Geschädigte niemals unter Druck setzen.
- Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Überweisungen zu tätigen.
- Die Polizei wird Ihnen niemals drohen, Sie abzuschieben oder auszuliefern.

Die Polizei rät:

Vertrauen Sie den angezeigten Rufnummern auf dem Telefondisplay nicht - sie können leicht manipuliert werden. Ziehen sie im Zweifel eine Vertrauensperson oder jederzeit ihre Polizei zu Rate. Sollten Sie von angeblichen "Polizeibeamten" telefonisch kontaktiert werden, legen Sie auf und rufen unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle unter deren offizieller Nummer oder auch über die Notrufnummer 110 an.

Weitere Informationen gibt es bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle, der polizeilichen Kriminalprävention oder auch im Internet unter https://praevention.polizei-bw.de/ .

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/