Freiburg (ots) - Am Totensonntag erfolgte durch das Polizeipräsidium Freiburg, Direktion Polizeireviere, Organisationseinheit Gewerbe/Umwelt, in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen sowie des Stadtkreises Freiburg die Überprüfung von insgesamt 64 Gaststättenbetrieben und Spielhallen hinsichtlich des sich aus dem Landesglückspielgesetzes ergebenden Verbotes der Inbetriebnahme von Geldspielgeräten an diesem Tag sowie weiterer Vorgaben aus der Spiel- und Gewerbeordnung. In 18 Betrieben konnten Verstöße gegen einschlägige Bestimmungen festgestellt werden. In zwei Fällen erfolgen noch weitere Ermittlungen wegen des Verdachts von Urkundsdelikten. Gegen die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Ermittlungen entsprechende Anzeigen vorgelegt.
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