Freudenstadt (ots) - Nach einer in der Nacht auf Mittwoch bei der Schulleitung der Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt eingegangenen Nachricht, ist es am Morgen des Mittwochs vorsorglich zu einem größeren Polizeieinsatz an der Schule gekommen. Gegen 06.45 Uhr teilte die Schulleitung der Polizei mit, dass der Schule eine Nachricht vorliege, wonach ein vermeintlicher Schüler "etwas" gegen einen Lehrer unternehmen wolle. Mehrere Streifenwagenbesatzungen fuhren daraufhin vorsorglich zur Schule. Auch DRK-Rettungskräfte wurden eingesetzt. In Absprache mit der Schulleitung blieb die Schule bis zur näheren Klärung und Einschätzung der eingegangenen Nachricht vorläufig geschlossen. Zum Schulbeginn um 07.30 Uhr eintreffende Schüler wurden betreut. Nachdem feststand, dass keine Bedrohungslage vorlag, konnten die Schüler unter Aufsicht der anwesenden Polizeibeamtinnen und Beamten kurz nach 08 Uhr geordnet die Schule betreten. Anschließend wurde der polizeiliche Einsatz beendet. Derzeit dauern die polizeilichen Ermittlungen zu dem Verfasser der E-Mail-Nachricht an.
Aus gegeben Anlass weist die Polizei nochmals explizit auf die zu erwartende hohe Strafe hin, die der Gesetzgeber für solche Delikte vorsieht:
Wer "den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten stört" (§ 126 StGB) muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Doch nicht nur die gesetzliche Strafandrohung steht für solche Taten im Raum. Wer den öffentlichen Frieden - und dazu gehört auch der Betrieb an einer Schule - durch Androhung von Straftaten stört, dem können im Einzelfall auch die immens hohen Kosten für einen notwendigen gewordenen Polizeieinsatz und den Einsatz von Rettungskräften in Form eines entsprechenden Gebührenbescheides auferlegt werden.
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Dieter Popp
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