Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 27. November 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen
den 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulmalk A. sowie den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anas Ibrahim A. S.
erhoben. Die zwei Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an der "Jabhat al-Nusra" (JaN) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB). Darüber hinaus besteht bei dem Angeschuldigten Abdulmalk A. der hinreichende Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an dem sogenannten Islamischen Staat (IS).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
1. Der Angeschuldigte Abdulmalk A. schloss sich im Jahr 2012 im syrischen Bürgerkrieg einer zur terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörenden Kampfeinheit an. Innerhalb kurzer Zeit stieg er zu einem ranghohen Befehlshaber der Vereinigung im östlichen Syrien auf. Unter anderem war er an der Eroberung des Gasfeldes bei Tuinan beteiligt. Im Anschluss daran verwaltete er das Gasfeld für die "JaN". Zudem wirkte er bei der Eroberung der Stadt Tabka sowie an den Kämpfen um den dortigen Militärflughafen mit.
Mitte 2014 wurde der Angeschuldigte Abdulmalk A. in seiner Heimatstadt Deir ez-Zor Mitglied der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Für sie nahm er zunächst aktiv an mehreren Kampfhandlungen teil. Sodann übertrug ihm der "IS" die Verwaltung des Euphrat-Staudamms nahe der Stadt Tabka.
2. Ebenfalls im Jahr 2012 schloss sich der Angeschuldigte Anas Ibrahim A. S. einer zur terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörenden Kampfeinheit an. In der Zeit seiner Mitgliedschaft beteiligte er sich als Kämpfer an militärischen Auseinandersetzungen gegen Truppen des syrischen Machthabers Assad. Insbesondere war er in die Einnahme eines großen Depots des syrischen Militärs bei Mahin (Syrien) involviert. Dabei erbeutete die "JaN" erhebliche Mengen an Waffen und Munition.
Die Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme am 9. Mai 2017 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 44 vom 9. Mai 2017). Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte bereits zuvor hinsichtlich des Angeschuldigten Anas Ibrahim A. S. unter dessen Aliaspersonalien Mousa H. A. Haftbefehle gegen sie erlassen. Soweit dem Angeschuldigten Abdulmalk A. darin zur Last gelegt worden war, einen Soldaten des syrischen Regimes getötet zu haben, wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Diese Tat konnte nicht in einem für die Anklageerhebung erforderlichen Maße konkretisiert werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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