GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben

Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 5. Dezember 2017 den Haftbefehl gegen

den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mathias F.

aufgehoben.

Bereits am 18. Juli 2017 hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft den gegen den Beschuldigten bestehenden Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und die Freilassung angeordnet (vgl. Pressemitteilung Nr. 60 vom 18. Juli 2017).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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