Gaggenau (ots) - Bereits vergangene Woche bekam ein 75-jähriger Mann einen Anruf eines vermeintlichen Staatsanwaltes aus Stuttgart. Dieser machte ihm weis, dass der Besuch eines Gerichtsvollziehers ins Haus stehen würde, da der Mann über Jahre Lotteriebeiträge nicht gezahlt hätte. Nach diesem Telefonat erhielt er einen weiteren Anruf eines angeblichen Rechtsanwalts. Der Betrüger gab sich als Anwalt einer real existierenden Kanzlei aus. Dieser brachte den Mann zu einer Überweisung eines vierstelligen Betrages, was jedoch im Nachgang glücklicherweise rückgängig gemacht werden konnte. Am Mittwoch dieser Woche erhielt auch eine 65-Jährige einen Anruf in dem ihr mitgeteilt wurde, dass eine Pfändung im vierstelligen Bereich gegen sie vorliegen würde. Hintergrund sei hier ein zurückliegendes Gewinnspiel mit einer sechsstelligen Gewinnsumme. Die Frau wendete sich glücklicherweise zuerst an die Polizei, bevor eine Überweisung getätigt wurde. In beiden Fällen ermitteln nun die Beamten des Polizeireviers Gaggenau gegen die Unbekannten. Die Polizei rät daher:
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