Hagen (ots) - Am Donnerstag, 04.01.2018, fuhr gegen 01:30 Uhr eine Streifenwagenbesatzung durch die Heinitzstraße. Dort bemerkten die Polizisten, wie ein 27-Jähriger kurz nach einander zwei Sprengstoffkörper der Klasse II ("Silvesterböller") zündete. Die Beamten legten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Hagener vor. Die Polizei Hagen weist darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerken ab Klasse II ohne Sondergenehmigung nur im Zeitraum vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres erfolgen darf. Ein Verstoß gegen das Zündverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld zwischen 50 Euro und 50.000 Euro geahndet werden. Auch der Handel oder das Überlassen von Feuerwerkskörpern ist mit Strafe bedroht.
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