GBA: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ erlassen

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. Januar 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen Onur B.

erwirkt. Der Beschuldigte wurde gestern (18. Januar 2018) im Raum Köln festgenommen. Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" (übersetzt: "Die Soldaten Syriens") beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte Onur B. verließ im Januar 2013 Deutschland und hielt sich von Februar bis Mai 2013 zunächst in der Türkei auf. Anschließend reiste er nach Syrien weiter und schloss sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" an. Von ihr erhielt er eine militärische Ausbildung und nahm für sie an Kampfhandlungen teil. Im September 2013 verließ Onur B. Syrien und kehrte nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in der Türkei nach Deutschland zurück.

Der Beschuldigte wurde heute (19. Januar 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen ihn Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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