Rottweil/Villingendorf (ots) - Staatsanwaltschaft Rottweil erhebt Anklage wegen Mord in drei Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz:
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil gegen einen 40-jährigen kroatischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes in drei Fällen und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 14.09.2017 in Villingendorf, Lkr. Rottweil, mit einem Repetiergewehr, das er im August 2017 in Kroatien oder in Serbien gekauft und nach Deutschland verbracht hatte, drei Menschen erschossen zu haben. Der Tat vorausgegangen war im Februar 2017 die Trennung der damaligen Lebensgefährtin des Angeschuldigten von dem Angeschuldigten. Beide waren Eltern eines im Jahr 2011 geborenen Sohnes, der nach der Trennung bei seiner Mutter blieb. Die Trennung wurde von dem Angeschuldigten nicht akzeptiert. Dieser soll seine frühere Lebensgefährtin in der Folgezeit mehrfach bedroht haben. Eine vor dem Amtsgericht Tuttlingen geschlossene Vereinbarung, die ein Annäherungsverbot des Angeschuldigten an seine bisherige Familie enthielt, soll von diesem nicht eingehalten worden sein.
Nachdem der Angeschuldigte das o.a. Gewehr im August 2017 nach Deutschland verbracht hatte, begab er sich am Abend des 14.09.2017 zu dem Wohnanwesen in Villingendorf, in dem seine frühere Lebensgefährtin mit ihrem jetzigen Partner und ihrem Sohn lebte. Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Angeschuldigte auf der Terrasse der Wohnung auf die Mutter seines Sohnes, deren neuen 34 Jahre alten Lebensgefährten sowie dessen 29-jährige Cousine traf. Der Angeschuldigte soll sodann unmittelbar auf den Wohnungsinhaber und auf dessen Cousine sowie seinen ebenfalls anwesenden Sohn mehrere Schüsse abgegeben haben. Der Wohnungsinhaber sowie der Sohn des Angeschuldigten verstarben aufgrund der schweren Schussverletzungen unmittelbar am Tatort, die angegriffene junge Frau konnte von den herbeigerufenen Rettungskräften noch ins Krankenhaus verbracht werden, wo sie ebenfalls noch am 14.09.2017 verstarb.
Anklage erfolgte wegen Mord in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Nach den Ermittlungen ist von dem Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen auszugehen. Der Angeschuldigte war, nachdem er am Tatabend geflüchtet war, am Nachmittag des 19.09.2017 in Rottweil-Neufra vorläufig festgenommen worden und befindet sich aufgrund des vom Amtsgericht Rottweil erlassenen Haftbefehls seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft.
Grundke Erster Staatsanwalt
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