Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (25. Januar 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den 27-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen Amaechi Fred O.
erwirkt. Der Beschuldigte war einen Tag zuvor (24. Januar 2018) im Regierungsbezirk Oberbayern vorläufig festgenommen worden. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Boko Haram" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Amaechi Fred O. schloss sich im Jahr 2013 der ausländischen terroristischen Vereinigung "Boko Haram" als Mitglied an. Der Beschuldigte gab an, während seiner einjährigen Mitgliedschaft als Kämpfer aktiv an insgesamt vier Angriffen gegen die nigerianische Zivilbevölkerung beteiligt gewesen zu sein. Bei zwei Angriffen auf Schulen sowie einem Angriff auf ein Dorf soll der Beschuldigte jeweils selbst mehrere Menschen getötet haben. Der Beschuldigte soll auch bei einem weiteren Angriff auf ein Dorf mitgewirkt haben. Bei diesem nahmen Mitglieder der "Boko Haram" Mädchen als Geisel und brannten eine Kirche nieder.
Die radikal-religiöse Vereinigung "Boko Haram" verfolgt das Ziel, die nigerianische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Die Organisation versucht dieses Ziel insbesondere durch gezielte Tötungen, Geiselnahmen und Entführungen zu erreichen. Diese terroristischen Aktivitäten richteten sich in einem ausgedehnten und systematischen Umfang gegen die Repräsentanten der nigerianischen Staatsmacht sowie gegen die dortige Zivilbevölkerung.
Der Beschuldigte wurde gestern (25. Januar 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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