Mannheim: Zwei Tatverdächtige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in Haft

Mannheim (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen eine 43-jährige Frau und einen 46-jährigen Mann erlassen. Beide stehen im dringenden Verdacht, in der Mannheimer Innenstadt gemeinsam mehrere Ladendiebstähle begangen zu haben.

Die beiden Tatverdächtigen aus Georgien und Aserbaidschan sollen in mindestens fünf Fällen in einem Bekleidungsfachgeschäft in den O-Quadraten hochwertige Marken-Kleidungsstücke im Gesamtwert von über 6.200 Euro entwendet haben. Darüber hinaus sollen sie in einer Parfümerie im Quadrat P 5 Waren im Wert von rund 660 Euro entwendet haben. Bei der Tatausführung wurden sie jeweils von der Überwachungskamera des Geschäfts aufgenommen oder von Zeugen beobachtet. Die zwei Tatverdächtigen wurden am 24. Januar nach einem Ladendiebstahl in dem Bekleidungsfachgeschäft von Detektiven festgenommen und der Polizei überstellt. Bei der Durchsuchung der Wohnung der Tatverdächtigen in Mainz wurde weiteres mutmaßliches Diebesgut sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen beide Tatverdächtige wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Sie wurden nach der Vorführung beim Haftrichter und Eröffnung der Haftbefehle in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt dauern an. Inwiefern die Tatverdächtigen für weitere gleichgelagerte Taten in Betracht kommen, wird derzeit überprüft.

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