Rastatt (ots) - Weil sie den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, sollte am Dienstag kurz vor 12 Uhr eine Renault-Fahrerin in der Carl-Schurz-Straße kontrolliert werden. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass die 33 Jahre alte Frau am Vortag ihren Führerschein abgeben musste, nachdem er ihr entzogen wurde. Sie muss nun mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
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