GBA: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra erhoben

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Januar 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen

den 51-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ahmed K., den 44-jährigen syrischen Staatsangehörigen Sultan K. und den 42-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mustafa K.

erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich jeweils in drei Fällen als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und hiervon jeweils in zwei Fällen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus werden den Angeschuldigten Sultan K. und Mustafa K. in einem der Fälle zugleich Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB) und Kriegsverbrechen der Plünderung (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens Anfang November 2012 schlossen sich die drei Angeschuldigten in Syrien der "Jabhat al-Nusra (JaN)" an. Spätestens seit dieser Zeit war die "JaN" in der nordsyrischen Stadt Ra's al-'Ain an bewaffneten Auseinandersetzungen gegen syrische Regierungstruppen beteiligt. Sie beteiligten sich an der Vereinigung, indem die Angeschuldigten Ahmed K. und Sultan K. Dieselkraftstoff und Lebensmittel im Auftrag der Vereinigung verkauften, um dieser finanzielle Mittel zu verschaffen. Der Angeschuldigte Sultan K. nahm zudem an Verhandlungen der Vereinigung mit der kurdischen Volksverteidigungseinheit "Yekîneyên Parastina Gel" ("YPG") über eine Waffenruhe teil. Der Angeschuldigte Mustafa K. stellte Kämpfern der Vereinigung sein Wohnhaus als Stützpunkt zur Verfügung und erlaubte die Errichtung eines Scharfschützenpostens auf dem Dach seines Hauses. Außerdem patrouillierte er mit Kämpfern der JaN durch die Stadt Ra's al-'Ain. Alle drei Angeschuldigten verrichteten bewaffnet mit einem Sturmgewehr Wachdienste an einem Kontrollpunkt der Vereinigung in der Stadt Ra's al-'Ain.

Nach der Einnahme des westlichen Teils von Ra's al-'Ain entschlossen sich Mustafa K. und Sultan K. gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der "JaN", Angehörige des Assad-Regimes von dort zu vertreiben. Unter anderem nahmen Mustafa K. und Sultan K. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa zwanzig weiteren Mitgliedern der "JaN" einen Beamten des Assad-Regimes fest und vertrieben dessen weitere Familie aus der Stadt. Das Anwesen der Familie wurde von ihnen geplündert und die Beute der Vereinigung zur Verfügung gestellt. Der Beamte wurde einige Tage später tot aufgefunden, ohne dass die Angeschuldigten Mustafa K. und Sultan K. mit einer möglichen Tötung in Verbindung gebracht werden können.

Nachdem der Stützpunkt der staatlichen Militärsicherheit in der Stadt Ra's al-'Ain etwa Mitte November 2012 eingenommen worden ist, sollte die kurdische Bevölkerung im nordöstlichen Stadtteil mit dem Ziel der "JaN", auch diesen Teil der Stadt zu besetzen, eingeschüchtert werden. Der Angeschuldigte Ahmed K. fuhr hierzu mehrfach gemeinsam mit weiteren Mitglieder der "JaN" mit seinem Pickup durch den nordöstlichen Teil von der Stadt und drohte der kurdischen Bevölkerung, dass sie die nächsten Todesopfer sein würden. Zudem wurden die Bewohner zum Verlassen der Stadt aufgefordert. Der Angeschuldigte Ahmed K. hatte auf der Ladefläche seines Pickups ein Dreibeinmaschinengewehr montiert, das er jederzeit hätte in den Einsatz bringen können.

Nach der Einnahme der Stadt Stadt Ra´s al-`Ain durch die "YPG" flüchteten die Angeschuldigten und kamen nach Deutschland.

Die Angeschuldigten wurden am 12. Juni 2017 festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 56 vom 12. Juni 2017).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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