GBA: Haftbefehl wegen Sichbereiterklärens zu einer geheimdienstlichen Agententätigkeit

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. Februar 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Danny Günter G.

erwirkt. Der Beschuldigte war am 7. Februar 2018 in Leipzig vorläufig festgenommen worden. Nach Außervollzugsetzung des Haftbefehls befindet er sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht, sich zu einer geheimdienstlichen Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Danny Günter G. strebte eine nachrichtendienstliche Tätigkeit an. Zu diesem Zweck richtete er Bewerbungsschreiben an drei ausländische Geheimdienste. Darin bat der Beschuldigte eindringlich darum, als Agent tätig werden zu dürfen. Außerdem erklärte er sich für den Fall einer Rekrutierung bereit, sämtliche von ihm verlangten Tätigkeiten auszuführen. Diese Bereitschaft umfasste insbesondere auch die operative Beschaffung von Informationen und deren Weiterleitung an die ausländischen Nachrichtendienste.

Der Beschuldigte wurde gestern (8. Februar 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und diesen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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