Freiburg (ots) - Wenn Rettungskräfte zu einer Unfallstelle ausrücken, zählt oft jede Minute. Obwohl es klare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer die Rettungskräfte behindern und damit Menschenleben gefährden. Mit einem landesweiten Aktionstag zum Thema "Rettungsgasse" am Donnerstag, 15.02.2018, hat das Innenministerium auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Auch das Polizeipräsidium Freiburg führte im Rahmen der Aktion Kontrollen durch.
Auf der Autobahn kracht es, mehrere Schwerverletzte müssen geborgen und versorgt werden. Schnell hat sich hinter der Unfallstelle ein Stau gebildet, für die Rettungskräfte beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit, aber von einer geordneten Rettungsgasse ist weit und breit nichts zu sehen. Es vergehen wertvolle Minuten bis die Unfallstelle erreicht wird...
"Situationen wie diese kommen auf unseren Autobahnen leider immer wieder vor", sagt Johann Albrecht, Verkehrsfachmann vom Polizeipräsidium Freiburg. "Obwohl es klare Regeln für die Bildung einer Rettungsgasse gibt." Um Verkehrsteilnehmer für diese Thematik zu sensibilisieren, haben die Polizeipräsidien des Landes am Donnerstag, 15.02.2018, im Rahmen einer gemeinsamen Präventionskampagne von Land, ADAC Württemberg und Fahrlehrerverband Baden-Württemberg verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Das Polizeipräsidium Freiburg kontrollierte bei Verkehrsunfällen auf Bundesautobahnen die ordnungsgemäße Bildung der Rettungsgasse. Zur Dokumentation von Verstößen kamen auch Videofahrzeuge zum Einsatz.
Neben Kontrollen auf der Straße gehört auch Aufklärungsarbeit zu den Maßnahmen der Polizei. "Wir wollen mit den Verkehrsteilnehmern ins Gespräch kommen und ihre Wahrnehmung für die Problematik schärfen", so Albrecht. Dazu verteilten die Beamten an Tank- und Rastanlagen Flyer, an mehreren Brücken wurden zudem Banner platziert, die auf die korrekte Bildung der Rettungsgasse hinweisen.
Die wichtigsten Informationen zur Bildung der Rettungsgasse:
WARUM?
Nur wenn die Einsatzkräfte möglichst schnell an den Unfallort gelangen, können sie
WO?
Auf Autobahnen sowie Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung.
WANN?
Immer wenn Fahrzeuge
bis der Verkehr wieder ungehindert fließt.
WIE?
Zwischen dem linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen.
WAS, WENN NICHT?
Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober vergangenen Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht ein Monat Fahrverbot.
ANLAGEN: Plakat "Rettungsgasse"
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