Heidelberg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 28-jährigen Mann aus Marokko erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, mindestens einen Ladendiebstahl, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie einen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl in Heidelberg begangen zu haben.
Der Mann soll am 10. Februar 2018 gegen 19.30 Uhr in einem Einkaufsmarkt in der Kurfürstenanlage Lebensmittel im Wert von acht Euro entwendet haben.
Am 20. Februar 2018 soll er, zusammen mit weiteren Mittätern, in einen Gemeinschaftsraum einer abgeschlossenen Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft in der Patrick-Henry-Village eingedrungen sein und dort eine Lautsprecherbox, ein Mobiltelefon und ein Ladekabel weggenommen haben. Während der 28-Jährige und ein gesondert verfolgter Mittäter unmittelbar nach der Tat durch Polizeibeamte festgenommen werden konnten, gelang es weiteren Tatverdächtigen, mit der Beute unerkannt zu entkommen.
Unmittelbar nachdem der Tatverdächtige gegen sechs Uhr nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vom Polizeirevier Heidelberg-Süd entlassen worden war, soll er versucht haben, in eine Doppelhaushälfte in der Schwetzinger Straße einzubrechen. Er soll bereits auf die Fensterbank des Küchenfensters geklettert sein, um durch das kurz zuvor von der Bewohnerin geöffnete Fenster in die Wohnung einzusteigen. Als ihn diese erblickte und zu schreien begann, sprang der 28-jährige Mann herunter und flüchtete. Dabei verlor der Tatverdächtige sein Mobiltelefon und konnte hierdurch identifiziert werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Haftrichter und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizeirevier HD-Süd dauern an.
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