Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (27. Februar 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
den 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdul Sattar A. I.
durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Karlsruhe festnehmen lassen. Zudem wurde dort seine Wohnung durchsucht. Der Beschuldigte ist der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) sowie der Freiheitsberaubung dringend verdächtig (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5, § 239 Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Abdul Sattar A. I. war im syrischen Bürgerkrieg Mitglied einer paramilitärischen Miliz. Diese kämpfte an der Seite der "Freien Syrischen Armee" (FSA) gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad. Im April 2014 veranlasste der Beschuldigte die Gefangennahme von Saleh A. Dieser war Mitglied bei dem sogenannten Islamischen Staat. Der Beschuldigte A. I. übergab Saleh A. am Tag darauf dem "Regionalverantwortlichen" der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN). Hierdurch wollte der Beschuldigte der "JaN" ermöglichen, mit dem "IS" einen Gefangenenaustausch durchzuführen und damit die Freilassung von Mitgliedern der "JaN" zu erreichen. Der geplante Austausch scheiterte allerdings, nachdem Saleh A. flüchten und eigenständig zum "IS" zurückkehren konnte.
Saleh A. wurde bereits am 29. September 2016 wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft im "IS" festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 48 vom 30. September 2016). Gegen ihn wurde am 3. März 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 8. März 2017).
Der Beschuldigte Abdul Sattar A. I. wurde gestern (27. Februar 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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