GBA: Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Februar 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den 47-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen Long N. H.

wegen des Tatvorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 Abs. 1, § 52 StGB) erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich an der Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin am 23. Juli 2017 in Berlin beteiligt zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde in Berlin der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh zusammen mit seiner Begleiterin auf Veranlassung vietnamesischer staatlicher Stellen entführt. Beide wurden auf offener Straße in einen Transporter gezerrt. Sie wurden sodann zunächst in die vietnamesische Botschaft in Berlin verbracht. Von dort aus wurde Xuan Thanh Trinh auf unbekanntem Wege nach Vietnam entführt. Seine Begleiterin wurde bereits wenige Stunden nach ihrer Ergreifung nach Hanoi ausgeflogen. Die Entführung von Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin wurde durchgeführt von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und weiteren Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen, darunter der Angeschuldigte. Long N. H. war mit verschiedenen logistischen Tätigkeiten betraut. So mietete er am 20. Juli 2017 in Prag den drei Tage später zur Entführung von Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin benutzten Transporter an und fuhr ihn noch am selben Tag nach Berlin. Am 21. Juli 2017 brachte Long N. H. zusammen mit einem weiteren Tatbeteiligten einen zuvor ebenfalls in Prag angemieteten BMW X5 dorthin zurück, nachdem das Fahrzeug in Berlin zur Durchführung der Observations- und Ausforschungsmaßnahmen genutzt worden war. Schließlich übernahm der Angeschuldigte noch am 23. Juli 2017 den zur Entführung benutzten Transporter in der vietnamesischen Botschaft in Berlin und brachte ihn nach Prag zurück.

Hintergrund der Entführung war das Bestreben der Sozialistischen Republik Vietnam, Xuan Thanh Trinh in seinem Heimatland den Prozess machen zu können. Ihm wurde vorgeworfen, als Vorstandsvorsitzender eines vietnamesischen Staatsunternehmens verschiedene Wirtschaftsstraftaten begangen zu haben. Aus diesem Grund war er im Sommer 2016 aus seinem Heimatland geflohen und mit dem Ziel in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, hier politisches Asyl zu beantragen. Die Sozialistische Republik Vietnam hatte zunächst die deutschen Behörden um Auslieferung von Xuan Thanh Trinh ersucht. Dieses Ersuchen, über das zum Zeitpunkt der gewaltsamen Ergreifung noch nicht entschieden worden war, wurde sodann zurückgenommen. Mittlerweile wurde Xuan Thanh Trinh durch den Volksgerichtshof in Hanoi in zwei Gerichtsverfahren wegen Wirtschaftsdelikten jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die zunächst bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungen übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte war am 12. August 2017 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft in Tschechien festgenommen und am 23. August 2017 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 72 vom 24. August 2017). Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/