Düsseldorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Köln und des Landeskriminalamtes NRW (LKA NRW):
Die landesweit für herausgehobene Cybercrime-Verfahren zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) der Staatsanwaltschaft Köln hat das justizielle Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Datenausspähung zum Nachteil von Ministerin Schulze Föcking übernommen. Das LKA NRW ist mit den weiteren polizeilichen Ermittlungen in dieser Sache beauftragt. Die Ermittlungen werden wegen Ausspähens von Daten (§ 202a Strafgesetzbuch) und weiterer Delikte geführt. § 202a StGB sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Das LKA NRW hat bereits gestern unter der Leitung eines erfahrenen Kriminalbeamten eine Ermittlungskommission (EK) im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. In der EK ermitteln auch Experten des Cybercrime Kompetenzzentrums des LKA NRW und der Polizei Münster.
Die Ermittlungen werden mit Hochdruck in alle Richtungen geführt.
Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
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