Schiffsunfall/Tonnenabfahrung während eines Überholvorgangs auf dem Rhein

Lorchhausen (ots) - Am Donnerstag, den 29.03.18 um 07:30 Uhr kam es unterhalb der Wirbelley bei Lorchhausen zur einer Abfahrung der rechten Fahrwasserbegrenzungstonne. Bei einem Überholvorgang von einem Schubverband und dem überholenden Gütermotorschiff wurde die rechtsrheinische rote Fahrwassertonne abgerissen. Die Kette mit dem Grundgewicht verfing sich in der Schiffsschraube des Verursachers. Eine Weiterfahrt war nicht möglich. Das WSA St. Goar veranlasste ein vorläufiges Weiterfahrverbot. Der Verursacher wurde von einem Schleppdienst nach Bingen verbracht. Ein Taucher entfernte die Kette aus der Schiffsschraube, es konnten keine weiteren Schäden festgestellt werden. Um 15:40 Uhr waren die Taucherarbeiten beendet und das Weiterfahrverbot wurde vom WSA St. Goar aufgehoben. Unfallursache: Unachtsamkeit des verantwortlichen Schiffsführers. Die übrige Schifffahrt war zur keiner Zeit beeinträchtigt. Es waren daher Keine Verkehrsmaßnahmen erforderlich.

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