Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) - Am Ostermontag durchgeführte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Reduzierung von Motorradunfällen haben auf den Bikerstrecken der Landkreise Freudenstadt, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis zu mehreren Fahrverboten und Geldbußen geführt. Trotz der bereits in verschiedenen Pressemeldungen der vergangenen Tage gerade für die Motorradstrecken angekündigten verstärkten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich Geschwindigkeitsverstößen - der Unfallursache Nr. 1 bei den Motorradunfällen der letzten Jahre - mussten die eingesetzten Beamten über 60 Biker wegen entsprechenden Verstößen beanstanden. Während die meisten Motorradfahrer für den begangenen Geschwindigkeitsverstoß mit einer zu erwartenden Geldbuße davonkamen, müssen fünf der beanstandeten Biker zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen. Das Fahrverbot gilt dann natürlich ebenso für die Nutzung eines Autos oder eines sonstigen Kraftfahrzeugs. Technische Mängel und abgefahrene Reifen an gerade erst wieder zugelassenen Motorrädern wurden durch die Beamten ebenfalls geahndet.
Bei den überprüften Fahrzeugen wurden auch Autofahrer mit zu hohen Geschwindigkeiten gemessen. Bei diesen kam es ebenso zu Verstößen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen. Die größten Geschwindigkeitsüberschreitungen mit knapp 80 Kilometer pro Stunde durch einen Autofahrer und mit einer Überschreitung von 50 km/h durch einen Motorradfahrer wurden im 80er-Bereich zwischen Weilstetten und Tieringen an der "Lochenpassstrecke" im Zollernalbkreis gemessen. Auf der Schwarzwaldhochstraße (B 500) überschritt ein Biker mit gefahrenen 130 Kilometer pro Stunde zwischen "Schliffkopf" und "Alexanderschanze" im Landkreis Freudenstadt die dort erlaubten 70 km/h um 60 Kilometer pro Stunde.
Entsprechende Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduzierung von Motorradunfällen werden auch in den kommenden Wochen, insbesondere an den relevanten Motorradstrecken durchgeführt.
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