Landkreis Schwäbisch Hall (ots) - Bühlertann / Schwäbisch Hall: Weitere Straftaten durch Schussabgabe
Nachdem die Polizei bereits von insgesamt 12 Straftaten mittels Schussabgaben berichtet hat, welche sich hauptsächlich in Ober- und Untersontheim ereignet haben, wurde nun im Nachhinein festgestellt, dass zwischen dem 09.04. und dem 16.04.2018 ein Fenster einer Gaststätte in der Hauptstraße in Bühlertann ebenfalls mit einer Stahlkugel beschossen wurde. Der entstandene Sachschaden beträgt hier etwa 400 Euro.
Weiterhin wurde am Donnerstag um 15:00 Uhr ein Opel Vivaro eines 55-jährigen Fahrers beschossen. Der 55-Jährige fuhr mit seinem Fahrzeug auf der L1060 von Schwäbisch Hall nach Sulzdorf. Unmittelbar nach dem Waldstück Hasenbühl wurde auf die Frontscheibe des Opels geschossen. Die Scheibe des Fahrzeugs wurde hierbei beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 800 Euro. Ein Tatzusammenhang dieser Taten mit den Straftaten im Zeitraum vom 11.04. bis 14.04.2018 in Ober- und Untersontheim ist sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass die Gemeinde Obersontheim für Hinweise die zur Ermittlung der Täter führen eine Belohnung in Höhe von 2 000 Euro ausgesetzt hat. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört und wird unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.
Crailsheim: Unfall auf der A6
Am Freitag gegen 07:45 Uhr ereignete sich ein Unfall auf der A6 zwischen den Anschlussstellen Kirchberg und Crailsheim. Ein 41-jähriger Lenker eines Klein-LKW Renault Master befuhr hinter anderen LKW den rechten Fahrstreifen der Autobahn. Der Renault-Fahrer wechselte plötzlich auf den linken Fahrstreifen, ohne darauf zu achten, dass dort bereits ein PKW BMW eines 63-jährigen Fahrers auf gleicher Höhe fuhr. Der Renault prallte daraufhin in die Beifahrerseite des BMW. Durch die Kollision streifte der BMW noch einen Sattelzug. Der 41-jährige Fahrer des Renaults wurde aufgrund seines geöffneten Fahrerfensters durch umherfliegende Glassplitter im Gesicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 35.000 Euro.
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