GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Boko Haram“ sowie der Begehung von Kriegsverbrechen aufgehoben

Karlsruhe (ots) - Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern (24. April 2018) im Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft den Haftbefehl gegen

den 27-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen Amaechi Fred O.

aufgehoben und seine Freilassung angeordnet.

Der Beschuldigte war am 24. Januar 2018 im Regierungsbezirk Oberbayern festgenommen und am Folgetag aufgrund eines durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlassenen Haftbefehls wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("Boko Haram") in Untersuchungshaft genommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 26. Januar 2018).

Amaechi Fred O. wird zudem zur Last gelegt, in den Jahren 2013 und 2014 an insgesamt vier Angriffen gegen die nigerianische Zivilbevölkerung beteiligt gewesen zu sein und sich hierdurch der Begehung von Kriegsverbrechen schuldig gemacht zu haben.

Die weiteren Ermittlungen lassen nunmehr jedoch auch einen anderen Geschehensablauf möglich erscheinen. Es bestehen Zweifel, ob die selbstbezichtigenden Angaben, auf denen die Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten maßgeblich beruhten, tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Vor diesem Hintergrund war der für die Vollstreckung von Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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