GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (25. April 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2018

den 36-jährigen deutschen und polnischen Staatsangehörigen Thomas K.

in Düsseldorf durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt zu haben (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die radikal-religiöse Vereinigung "Taliban" verfolgt das Ziel, alle ausländischen Kräfte vom Gebiet Afghanistans zu vertreiben und auf dem Staatsgebiet einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dieses Ziel versuchen die "Taliban" unter anderem durch Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen und Erschießungen zu erreichen. Dabei nehmen sie auch zivile Opfer in Kauf.

Der Beschuldigte reiste im August des Jahres 2012 nach Pakistan. Spätestens Anfang 2013 schloss er sich in der an der Grenze zu Afghanistan gelegenen Region Nord-Waziristan den "Taliban" an. Er durchlief in einem von der Terrororganisation betriebenen Trainingslager eine militärische Ausbildung. Spätestens im März 2014 war er in einer Kampfeinheit der "Taliban" in Afghanistan eingesetzt. Ende Februar 2018 nahmen Spezialkräfte der afghanischen Sicherheitsbehörden den Beschuldigten im Rahmen einer gegen die Strukturen der "Taliban" gerichteten Operation in der Provinz Helmand fest. Gestern wurde er von Afghanistan nach Deutschland überstellt und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte des Bundeskriminalamts festgenommen.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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