Ostalbkreis (ots) - In der Nacht zum Montag (30. April) war die Polizei in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen. Sie suchte dort nach einem 23 Jahre alten Bewohner mit togolesischer Staatsangehörigkeit, gegen den eine Abschiebeverfügung vorliegt. Die Polizei hatte den Mann zur Vorbereitung der Abschiebung gegen 2.30 Uhr bereits in Gewahrsam genommen und zum Streifenwagen verbracht, als sich zunächst rund 50 Bewohner mit dem Abzuschiebenden solidarisierten und die Polizei durch aggressives und drohendes Verhalten zur Freilassung des Mannes nötigen wollten.
Die als extrem aggressiv und gewaltbereit empfundene Konfrontation führte dazu, dass die Polizei die bereits im polizeilichen Gewahrsam befindliche Person wieder freilassen musste, auch um eine andernfalls befürchtete massive Eskalation der Situation zu vermeiden. Durch Schlagen mit den Fäusten auf die zwei Streifenwagen war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Dienstfahrzeug beschädigt worden.
In der weiteren Folge rotteten sich rund 150 mutmaßliche Flüchtlinge zusammen. In der LEA wohnen derzeit rund 500 Menschen, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, und dort in erster Linie aus Nigeria, Guinea und Kamerun stammen. In der Folge leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Tatbestandes der Gefangenenbefreiung, aber auch wegen des Verdachtes des Landfriedensbruches und anderen Straftaten ein.
Der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Weber, weist darauf hin, dass die Straftatbestände des Landfriedensbruches und der Gefangenenbefreiung eine Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme auch mit Gewalt gerechtfertigt hätte. "In einer so aggressiven und gewaltbereiten Ausnahmesituation den kühlen Kopf bewahrt zu haben, da kann ich meinen Kollegen nur großen Respekt zollen." Allerdings war Weber auch wichtig anzuführen: "Wir gehen zwar davon aus, dass sich auch unser Gegenüber in einem äußerst angespannten Zustand befand und sich diese Menschen in dieser Gruppendynamik möglicherweise zu einem Handeln hätten hinreißen lassen, das sie bei nüchterner Überlegung vielleicht nicht getan hätten. Es ist aber auch ganz klar, dass sich der Rechtsstaat nicht von einer aggressiven Menge in der Durchsetzung rechtsstaatlichen Handels abbringen lässt. Das Recht wird durchgesetzt werden, dafür stehen wir. Wir werden auch weiterhin unserem Auftrag konsequent nachgehen."
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