Horb-Bildechingen (ots) - Dreifach strafbar gemacht hat sich ein 15 Jahre alter Fahrer eines Motorrollers, der am gestrigen Feiertag gegen 15 Uhr alkoholisiert und ohne Fahrzeugzulassung und Führerschein in Bildechingen unterwegs war.
Der Jugendliche, der mit einer Gruppe von anderen Rollerfahrern die Ortschaft auf und ab fuhr, fiel Anwohnern auf, da er ohne Kennzeichen unterwegs war. Sie verständigten die Polizei, welche den Zweiradfahrerfahrer kontrollieren wollte. Beim Erkennen der Streife nahm der Rollerfahrer mit seinem Gefährt Reißaus. Am Eingang zum Friedhof in der Kappellenstraße wurde er dann angehalten und kontrolliert.
Dabei kam heraus: der Roller war nicht nur nicht zugelassen, der Fahrer war auch alkoholisiert. Außerdem war er nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis. Dies hat nun empfindliche Konsequenzen: es wurden gleich mehrere Verfahren wegen der Verkehrs- und Versicherungsverstöße gegen ihn eingeleitet.
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