Freiburg (ots) - B 31 - Neustadt - In den Mittagsstunden am 14.05.2018 wurde ein deutscher Lkw mit Anhänger auf der B31 von Löffingen kommend in Höhe Neustadt angehalten und von den Verkehrsüberwachungsbeamten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg einer Kontrolle unterzogen, weil der Fahrer des Gefahrgut-Lastwagens im dortigen Überholverbot verbotswidrig überholte. Dabei wurde festgestellt, dass der Tankanhänger mit Heizöl voll beladen war und vom Fahrer auch nicht die dazu erforderliche Bescheinigung mitgeführt wurde.
Bei der anschließenden Auswertung des digitalen Fahrtenschreibers kam zudem noch zu Tage, dass bei dem Überholvorgang die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten worden war. Außerdem wurde laut den in dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Fahrerdaten der Vorwoche eine Unterschreitung der Ruhezeit von ca. 14 Stunden festgestellt. Eine ausreichende Ruhezeit erfolgte vom Betroffenen nämlich erst nach fast 30 Stunden Lenkzeit.
Gegen den Betroffenen wird wegen dieser Verstöße Anzeige vorgelegt, was einen hohen dreistelligen Bußgeldbescheid zur Folge haben wird.
pv/dk
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