BAB 5, zwischen AS Freiburg-Nord und AS Riegel: Verkehrspolizei Freiburg kontrolliert Frühauslieferverkehr – 13 Kleintransporter beanstandet

Freiburg (ots) - In den frühen Morgenstunden des Dienstags (15.05.2018) kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg ab 05:30 Uhr auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen (AS) Freiburg-Nord und Riegel die Kleintransporter, welche oft als Marktbestücker oder in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte.

Ein Kleintransporter nach dem anderen wurde von den insgesamt fünf Anhaltefahrzeugen der Polizei der Kontrollstelle mit der Wiegestraße an der Anschlussstelle Riegel zugeführt. Die dortigen Beamten mussten sofort hellwach sein, um die zumeist Überladungsverstöße zu erkennen.

Hierbei wurde ein mit einem Baumstumpffräser beladener Transportanhänger verwogen und festgestellt, dass die max. Anhängelast des ziehenden Lkw von zwei Tonnen um 41 Prozent überschritten worden war. Außerdem war der Anhänger längst TÜV-fällig. Der erforderliche Prüftermin war um mehr als fünf Monate verstrichen.

Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" von den insgesamt 13 beanstandeten Lkw elf mit Überladungen festgestellt. Die Gewichtsüberschreitungen lagen zwischen 33 und 15 Prozent allesamt im Ordnungswidrigkeiten-Anzeigenbereich.

Anders sah es bei zwei Überladungsfahrten (30 % und 25 %) im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr aus. Hier wurde das Instrument des Einziehungsverfahrens des Wertersatzes von Taterträgen angewandt. Dieses Gesetzeskonstrukt ist für solche Fälle geschaffen worden, damit sich auch Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde in diesen Fällen hinsichtlich der Gewinn- und Vermögensabschöpfung ein vielfach höherer Kostensatz als das zu erwartende Bußgeld, nämlich von jeweils 1300,-- Euro und 925,-- Euro, von dem polnischen bzw. tschechischen Transportunternehmern erhoben. Außerdem kam zeitaufwendiges Umladen auf die Ersatzfahrzeuge hinzu.

Ein Fahrer wurde wegen Verstößen gegen die Lenk- u. Ruhezeiten beanstandet.

Die Kontrollaktion wurde zudem von sechs Beamten der Finanzkontrolle "Schwarzarbeit" des Hauptzollamtes Lörrach begleitet, welche zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Prüfverfahren einleiteten.

pv

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