Freiburg (ots) - Weil die Spezialisten der Lkw-Verkehrsüberwachungsgruppe der Verkehrspolizei Freiburg überprüften, wo die bezeichneten Aushilfsfahrer zur im Tacho dokumentierten Zeit wirklich waren, nämlich zum Teil an ihrem regulären Arbeitsplatz, flog ein massiver Betrug auf. Nach umfangreichen Ermittlungen der Verkehrspolizisten konnte heute, Mittwoch, den 16.05.2018, ein Verfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten durch Benutzen fremder Fahrerkarten sowie illegaler Beschäftigung gegen zwei Fahrer sowie den Geschäftsführer einer in Raum Heilbronn ansässigen Spedition abgeschlossen werden.
Seit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts im Jahr 2006 sind nahezu sämtliche Schwerfahrzeuge mit einem digitalen Tacho ausgerüstet. Beim Betrieb der Fahrzeuge ist die personalisierte Fahrerkarte des jeweiligen Fahrers zu verwenden. Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Fahrerkarten immer wieder missbräuchlich verwendet werden. So auch bei einer Kontrolle Anfang Dezember 2017 im Gewerbepark Eschbach. Die festgestellten Fahraktivitäten ergaben den Verdacht dass hier getrickst wird.
In Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Freiburg wurde danach ermittelt, dass ein vermeintlicher Fahrer nicht bei der Spedition, sondern bei einem Autozulieferer in Ostdeutschland beschäftigt ist. Zum Zeitpunkt der Aufzeichnungen auf seiner Fahrerkarte war er nachweislich dort beschäftigt und konnte somit gar nicht gefahren sein. Tatsächlich war es so, dass der angebliche Fahrer seine eigene Fahrerkarte immer wieder seinem Kumpel überließ, damit dieser durch den Einsatz der fremden Fahrerkarte seine eigenen Lenk- und Ruhezeitverstöße vertuschen konnte. Die Verfahrensweise mit den falschen Fahrerkarten wurde zudem wechselseitig begangen. Während seines Urlaubs bei einem Autozulieferer ist der dort beschäftigte Schichtleiter tatsächlich gefahren und hat hierbei die Fahrerkarte seines Kumpels verwendet.
Dieser Betrug in nahezu hundert Fällen missbräuchlicher Benutzung von fremden Fahrerkarten wird nun bei der Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt. Außerdem wurde von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung gegen den Unternehmer eingeleitet.
Neben der Anstiftung zum Betrug bzw. Beihilfe machte sich auch der Unternehmer strafbar. Da er durch Einsparungen von zusätzlichem Fahrpersonal hiermit auch Transportkosten eingespart hat, wird bei der Strafzumessung auch der Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern in Betracht gezogen und gegebenenfalls das Instrument des Einziehungsverfahren von Taterträgen durch das Gericht angewandt.
pv/rg
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