Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Mai 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen
den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Majed A.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an den ausländischen terroristischen Vereinigungen "Owais AI Qorani", "Ahrar al-Sham" und "Islamischer Staat" (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) beteiligt und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a und b KrWaffG).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens Anfang 2013 schloss sich Majed A. der im Raum Tabka agierenden terroristischen Vereinigung "Owais AI Qorani" an und beteiligte sich am Kampf gegen das syrische Regime um die Stadt Tabka. Nach der Eroberung der Stadt Tabka durch die "Owais AI Qorani" leistete Majed A. an einem von der Terrororganisation eingerichteten Checkpoint Kontrolldienste. Dazu war er mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow bewaffnet. Bereits im Februar 2013 verließ er die "Owais AI Qorani" und trat in die lokale Miliz "Ahrar al-Tabqa" ein. Diese wiederum gliederte sich spätestens im August 2013 in die terroristische Vereinigung "Ahrar al-Sham" ein. Ausgerüstet mit einer Kalaschnikow sowie einer Handgranate beteiligte er sich am Kampf gegen syrische Regierungstruppen. Anschließend kämpfte er gegen den "Islamischen Staat", als dieser versuchte, die Region um Tabka unter seine Kontrolle zu bringen. Nach dem Fall der Stadt Tabka kämpfte der Angeschuldigte auf Seiten der "Ahrar al-Sham" gegen den "Islamischen Staat" in Nordsyrien. Schließlich schloss sich der Angeschuldigte um den Jahreswechsel 2014/2015 dem "Islamischen Staat" an und beteiligte sich an Kampfeinsätzen gegen kurdische Milizen. Im Sommer 2015 reiste Majid A. in das Bundesgebiet ein.
Der Angeschuldigte wurde am 19. September 2017 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 76 vom 19. September 2017).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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