Homberg (ots) - Schwalm-Eder-Kreis Waffenamnestie 2017 endet bald - Waffen und Munition können noch bis Anfang Juli bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden Am 06.07.2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 01.07.2018 gilt, ergibt sich u. a. eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder z. B. geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sog. Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und sog. Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie. "Wir sind mit dem bisherigen Ergebnis der Waffenamnestie sehr zufrieden. Wir möchten die Bürger jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Waffenamnestie in wenigen Wochen endet", so Kriminalrat Bernhard Volke, Leiter der Regionalen Kriminalinspektion Schwalm-Eder. Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei (Tel.: 05681/774-0) oder Waffenbehörde (Tel.: 05681/775-360; -369;- 364 und -365) in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. Markus Brettschneider, PHK - Pressesprecher -
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