Freiburg (ots) - Ein Augenzeuge teilte der Polizei am Mittwochmittag eine offensichtlich betrunkene Person mit, die auf dem Parkplatz eines Supermarktes vergeblich versuchte einen mitgeführten Roller zu starten. Ein Versuch des Augenzeugen den Betrunkenen vom Vorhaben des Fahrens abzuhalten, sei wohl nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
Die hinzugerufenen Beamten des Polizeireviers Bad Säckingen konnten den 44-Jährigen letztlich sitzend neben seinem mitgeführten Roller antreffen. Eine Überprüfung seiner Person und seines Rollers ergaben außerdem, dass er keine Fahrerlaubnis besaß und dass sein offensichtlich verkehrsunsicheres Fahrzeug auch nicht mit einem aktuellen Versicherungskennzeichen ausgestattet war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab schon bald die Erkenntnis, dass der Mann mit deutlich über zwei Promille unterwegs war.
Da gesehen wurde, wie der Rollerfahrer auf das Gelände eingefahren war, musste dieser im Anschluss zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht werden. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz sowie Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet.
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