BDK: Das neue sächsische Polizeigesetz als Angriff auf die Grundordnung? – Die Opposition in Sachsen verkennt bestehende Sicherheitslücken

Dresden (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen fordert die im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien auf, ihre Verweigerungshaltung zum vorliegenden Entwurf des Sächsischen Polizeigesetztes aufzugeben und ihre Verantwortung als gestaltende politische Kraft im Interesse Sachsens wahrzunehmen.

Wer dieses Gesetz vehement ablehnt bzw. in Teilen blockiert, verkennt die bestehenden Sicherheitslücken, nicht nur in Sachsen. Im Zeitalter der Digitalisierung steht die Polizei vor völlig neuen Aufgaben und Sicherheitsanforderungen. Diese können nicht mit Mitteln und Befugnissen aus dem vergangenen Jahrhundert abgedeckt werden.

Nachdenklich machen muss der gewählte Betrachtungswinkel. Der Staat und somit die Polizei wird bewusst als Bedrohung der Gesellschaft dargestellt, einer Gefahr, der es zu begegnen gelte. Es wird gewollt die Gefahr eines Kontroll- und Überwachungsstaates herbei geredet. Der Rechtsstaat wird in Frage gestellt, die im Gesetzentwurf sehr deutlich ausgestalteten Rechtsschranken werden bewusst ignoriert.

Bürgerrechte sind nicht nur Schutzrechte des Bürgers gegen vermeintliche staatliche Willkür. Bürgerrechte sind auch verpflichtende Maßgaben an den Staat, die Bürger in der Auslebung ihrer Rechte zu schützen.

Wer dies in Ausübung seines politischen Mandates negiert, handelt schlicht verantwortungslos.

Es wird in Kauf genommen, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei, gegenüber Rettungskräften und Vertretern der kommunalen Einrichtungen weiter befeuert wird.

Es wird in Kauf genommen, dass der Polizei weiterhin erforderliche Ermittlungsansätze und Reaktionsmöglichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden, um lageangepasst und präventiv wirken zu können.

Es wird in Kauf genommen, dass sich die Gesellschaft weiter spaltet, was letztendlich in der Ablehnung des Rechtstaates mit all seinen Konsequenzen mündet.

Es geht nicht darum, Bürgerrechte per se zu begrenzen, sondern der Polizei die technischen Mittel und Befugnisse an die Hand zu geben, die sie benötigt, um die Gesellschaft vor schweren Straftaten zu schützen.

Technische Sicherungs- und Überwachungsmöglichkeiten, wie die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen, verbunden mit einer intelligenten Gesichtserkennung, automatisierte Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken, der verdachtsunabhängigen Kontrollen und zur Überwachung von Telekommunikation sind so auszugestalten, dass Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Zeitalter der Digitalisierung überhaupt möglich bleiben.

Die Schaffung der rechtlichen Befugnissen zur Überwachung der Messenger-Dienste und Novellierung der rechtlichen Regelungen zur Sicherung von flüchtigen Daten (Vorratsdatenspeicherung) sind überfällig.

Wer dies alles ignoriert, muss sich schon fragen lassen, wie es um den Willen um eine sichere Gesellschaft bestellt ist.

Es ist fraglich, ob das für eine Ablehnung herangezogene vorgebliche Stimmungsbild die Erwartungshaltung der Bevölkerung tatsächlich wiedergibt. Das Feld der Inneren Sicherheit wird für parteitaktische Ziele missbraucht.

Die Sicherheitslage erfordert bundesweit einheitliche polizeirechtliche Regelungen wie auch abgestimmte polizeitaktische Maßgaben in der Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus. Die bestehenden Regelungslücken müssen umgehend geschlossen werden. Bundesweit abgestimmte und einheitliche Bekämpfungsmaßnahmen sind das Gebot der Stunde. Da kann Sachsen nicht außen vorbleiben.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Landesverband Sachsen
Peter Guld (Landesvorsitzender)
Telefon: +49 170 5560218