BWS Rhein, Rhein-km 528,2 rechtsrheinisch, "Krausaue" Ortslage 65385 Rüdesheim (ots) - In der fälschlichen Annahme, er könne seien in Bingen gebrauchte erworbene 9 Meter lange Segelyacht mit Hilfe zweier führerscheinfreien 1 PS-Elektromotoren aus dem Hafen Bingen zwei Kilometer stromaufwärts zur Binger Schiffswerft manövrieren, wurde am Freitag, 29.06.2018, gg. 18:20 Uhr ein 51-jähriger Odenwälder von der Strömung des Rheins eines Besseren belehrt und kam unterhalb und gegenüber des Binger Hafens, BWS Rhein, Rhein-km 528,2 rechtsrheinisch, "Krausaue" Ortslage 65385 Rüdesheim, auf der so genannten "Krausaue" außerhalb des Fahrwassers fest. Während seiner unfreiwilligen Rheinquerung kam es zu keiner Behinderung oder Gefährdung der übrigen Schifffahrt. Durch die verständigte Freiwillige Feuerwehr Bingen konnte der Havarist geborgen und zurück in seinen ursprünglichen Hafen verschleppt werden. Die Weiterfahrt von dort wurde ihm vorläufig untersagt, bis sein Boot mit ausreichender Motorisierung versehen ist, unter Hinweis auf die Führerscheinpflicht. Am Boot selbst entstand kein Sachschaden. Beide Elektromotoren wurden durch die Festfahrung beschädigt. Weitere Ermittlungen dauern noch an. Zusatz für die Presse: Die Wasserschutzpolizei weißt mit Nachdruck daraufhin, dass die rechtlich führerscheinfrei auf dem Rhein fahrbaren Antriebsmotoren bis 3,68 kW Leistung speziell im Bereich unterhalb von Rüdesheim/Bingen gänzlich ungeeignet für eine sichere Fahrt sind. Erst recht für ein 9 Meter langes, entsprechend schweres Sportboot wie das des havarierten Odenwälders, der nur durch Zufall einer größeren Gefahr für sich und sein Boot entging.
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