GBA: Haftbefehl wegen mutmaßlicher Spionage

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Juli 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 46-jährigen iranischen Staatsangehörigen Assadollah A.

unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verabredung zum Mord (§ 30 Abs. 1, Abs. 2, § 211 StGB) erwirkt. Der Beschuldigte war bereits am 1. Juli 2018 im Landkreis Aschaffenburg aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der belgischen Strafverfolgungsbehörden festgenommen worden. Assadollah A. soll im März 2018 ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf die jährliche "Große Versammlung" der iranischen Auslandsopposition am 30. Juni 2018 in Villepinte (Frankreich) zu verüben. Dazu soll der Beschuldigte dem Ehepaar Ende Juni 2018 in Luxemburg-Stadt eine Sprengvorrichtung mit insgesamt 500 Gramm des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) übergeben haben. Am Tag des geplanten Sprengstoffenschlages haben belgische Sicherheitsbehörden das Ehepaar auf dem Weg nach Frankreich festgenommen und die Sprengvorrichtung sichergestellt.

Der Beschuldigte Assadollah A. war seit 2014 als 3. Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditiert. Nach den vorliegenden Erkenntnissen war er Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums "MOIS (Ministry of Intelligence and Security)". Zu den Aufgaben des "MOIS" gehört in erster Linie die intensive Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Irans.

Der Beschuldigte wurde am 9. Juli 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat. Die hiesigen Ermittlungen und der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs stehen der beantragten Auslieferung des Beschuldigten an die belgischen Strafverfolgungsbehörden nicht entgegen.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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