Freiburg – Nachtrag zur Pressemitteilung vom 15.07.2018 – Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr – Die Blendung mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt!

Göppingen (ots) - Es handelt sich hierbei um eine Straftat nach § 315 Strafgesetzbuch - Gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs. Die Täter können in der Regel schnell identifiziert und angezeigt werden, wie der jüngste Fall in Emmendingen wieder zeigte. Laserblendungen können im Auge bzw. auf der Netzhaut zu schweren, bis hin zu irreparablen Schädigungen führen. Dazu kann es durch die direkte Blendung von Piloten bzw. Besatzungsmitgliedern während des Fluges zu höchst gefährlichen Situationen kommen. Dies kann bis zum Kontrollverlust der Besatzung über das Luftfahrzeug und damit zum Absturz führen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Gefährlichkeit von Laserblendungen hin.

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