VS-Schwenningen (ots) - Mann auf einem leerstehenden Fabrikgelände durch mehrere mit einem Gegenstand gegen den Kopf und Körper geführte Schläge erheblich verletzt - Vorläufige Festnahme eines der Tat dringend verdächtigen 26-Jährigen durch Spezialeinsatzkräfte - erlassener Haftbefehl vorläufig außer Vollzug gesetzt
Am vergangenen Freitagnachmittag, kurz nach 13 Uhr, ist in einem Kellerraum eines leerstehenden Fabrikgebäudes auf dem Gelände der ehemaligen Uhrenfabrik "EMES", Ecke Bürkstraße und Gartenstraße ein 41-jähriger Mann durch mehrere mit einem Tatwerkzeug auch gegen den Kopf geführte Schläge von einem zunächst unbekannten maskierten jungen Mann erheblich verletzt worden.
Nachdem sich das Geschehen zwischen Opfer und Täter aus dem Fabrikgebäude nach draußen verlagert hatte, nahmen Passanten die Situation war und wählten den Notruf. Zeitgleich flüchtet der vermeintlich junge Täter. Der 41-jährige Geschädigte wurde nach einer Erstbehandlung durch die mit einem Notarzt eintreffenden Rettungskräfte in das Schwarzwald-Baar Klinikum gebracht und dort einer Notoperation unterzogen. Der Mann befindet sich außer Lebensgefahr.
Bei den noch am Freitag eingeleiteten Ermittlungen durch Beamte der Kriminalpolizei Villingen richtete sich im Verlauf des folgenden Wochenendes ein dringender Tatverdacht gegen einen 26-Jährigen und eine Frau im gleichen Alter, die sich selbst bei der Polizei in Schwenningen gemeldet und dabei einen Bezug zu der Tat eingeräumt hat.
Im Laufe der gegen den dringend Tatverdächtigen und zu dessen Aufenthalt geführten Ermittlungen wurde bekannt, dass dieser zumindest im Besitz eines Kampfhundes sein soll, möglicherweise auch noch die Verfügungsgewalt über gefährliche Gegenstände hat. Nach Einholung einer entsprechenden richterlichen Anordnung konnte der 26-Jährige durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei am Sonntagabend, gegen 22 Uhr, in seiner Wohnung angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Gefährliche Gegenstände wurden bei der anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung nicht festgestellt. Bei dem "Kampfhund" handelte es sich lediglich um ein Jungtier, welches in einem Käfig gehalten wurde.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde gegen den 26-Jährigen Haftbefehl erlassen, dieser wurde vorläufig gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Derzeit liegen Hintergrunddetails zu der Tat und auch die Motivlage noch völlig im Unklaren. Die Ermittlungen - auch bezüglich der gegen die Beteiligten vorwerfbaren Straftatbestände - dauern an.
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