Regelung der Schifffahrt anlässlich Feuerwerk „70. Rheinisches Fischerfest“

Gernsheim (ots) - Am Montag, dem 06. August 2018 um 22.00 Uhr wurde im Rahmen des 70. Rheinischen Fischerfestes ein Höhenfeuerwerk bei Rhein-km 462 von der linken Uferseite her abgebrannt. Gemäß schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis des WSA Mannheim wurde ein Begegnungsverbot angeordnet. Des Weiteren wurde ein Stillliegeverbot für alle Fahrzeuge verfügt. Die Verkehrsregelung entsprechend der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis wurde durch die Wasserschutzpolizei Gernsheim überwacht. Während des Abbrennens des Feuerwerks kam es zu keinen Vorkommnissen.



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