GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ aufgehoben

Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 14. August 2018 den Haftbefehl gegen den

29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Jamer Amer Jawad A.-A.

aufgehoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in den Jahren 2013 bis 2015 im Irak als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" beteiligt zu haben (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 7. Juni 2018).

Die bislang durchgeführten Ermittlungen konnten den dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht weiter erhärten. Die Bundesanwaltschaft hat daher am 13. August 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und die Freilassung des Beschuldigten veranlasst.





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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