Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB

Raunheim (ots) - Nach derzeitigem Erkenntnisstand kam es am Di., 21.08.18, gg. 15:31 Uhr infolge defekter Dichtungen der Ladetankpumpen eines Tankschiffes, beim Beladen zum Produktaustritt von ca. 5 ... 10 l Dieselkraftstoff. Vor Beginn des Ladevorganges wurde durch den Beschuldigten versäumt, die Dichtigkeitsprüfung der Pumpen im Ladetank durchzuführen. Der Kraftstoff gelangte dabei über das Deck und das Gangbord ins Hafenbecken und verunreinigte das Gewässer. Das Ausmaß der Verunreinigung beträgt ca. 150 qm. Die Druckluftsperre des Hafen Raunheim wurde durch das Hafenpersonal in Betrieb gesetzt. Absaugmaßnahmen mittels hinzugezogenen Saugwagen dauern an. Auswirkungen auf den Main waren nicht vorhanden. Durch den hinzugezogenen verantwortlichen Schifffahrtssachbearbeiter des Wasser-und Schifffahrtsamtes (WSA) Aschaffenburg wurde dem Schiff das weitere Laden untersagt. Die Weiterfahrt mit der bereits an Bord befindlichen Ladung zum Löschort Frankfurt am Main, das Löschen der Ladung sowie die anschließende Weiterfahrt zur Werft in den Niederlanden wurde durch das zuständige WSA genehmigt. Weitere Ermittlungen dauern an.



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